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Unsere Beiträge

Beitrag pro MonatNatürliche Personen
Aktives Mitglied
20,00 €
Aktives Mitglied ermäßigt*
15,00 €
Beitrag pro JahrNatürliche Personen
Passives Mitglied**

mind. 10,00 €


*Aktives Mitglied ermäßigt
  • Ermäßigter Beitrag für Schüler*innen, Auszubildene, Studierende bis 27 Jahre, Erwerbslose, Rentner*innen und Schwerbehinderte
  • In Sonderfällen ist mit Absprache des Vorstands ein günstigerer Beitrag möglich.

  • Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen, eine entsprechende Vollmacht ist zu erteilen. Ausnahmen von dieser Regelung kann der Vorstand beschließen. Die Mitgliedsbeiträge werden je zum 15. der Quartalsmitte fällig und werden eingezogen. Die Abbuchung erfolgt für das gesamte Quartal (45€). Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.

  • Mitglieder, deren Beiträge bis zu den genannten Stichtagen nicht auf dem Vereinskonto eingegangen sind, befinden sich automatisch in Verzug.
  • Die Gebühren für die Rücklastschrift bzw. das Mahnverfahren sind durch das Mitglied zu tragen.
  • Für den Eintrittsmonat wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig, wenn der Eintritt vor dem 15. des Monats erfolgt. Bei einem späteren Eintritt wird erst der Mitgliedsbeitrag für den Folgemonat fällig.
  • Jedem Mitglied steht es frei freiwillig einen höheren Beitrag zu zahlen.

  • Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt immer schriftlich zum Quartalsende

**Passives Mitglied
  • Passiven Mitgliedern steht der Beitrag frei, die Mindestsumme von 10€ darf aber nicht unterschritten werden.

  • Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen, eine entsprechende Vollmacht ist zu erteilen. Ausnahmen von dieser Regelung kann der Vorstand beschließen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 15.02. des Kalenderjahres fällig und wird eingezogen. Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.

  • Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt immer zum Quartalsende
  • Mitglieder, deren Beiträge bis zu den genannten Stichtagen nicht auf dem Vereinskonto eingegangen sind, befinden sich automatisch in Verzug.
  • Die Gebühren für die Rücklastschrift bzw. das Mahnverfahren sind durch das Mitglied zu tragen.

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